Närrisches Grundgesetz
Am 11. November wird um 11:11 das närrische Grundgesetz verkündet.
Artikel 1
Die Würde eines jeden Narren ist unantastbar. Jeder Bürger ist zur Erhaltung der Narrenfreiheit aufgerufen. Alle, auch unsere Beamten, die Behörden und natürlich auch die Stadtverwaltung haben
das närrische Treiben zu erdulden. Denn die Fastnachter lassen sich für ihre Narrheiten nicht bezahlen.
Artikel 2
Alle Narren sind gleich, ob Gardist oder Feldmarschall, ob Präsident oder Büttenschieber. Denn es ist ja nur ein Spiel, das zur 5. Jahreszeit aufgeführt wird. Doch auch bei einem Spiel hat jeder
seine Pflichten. Es soll niemand wegen Humormangel benachteiligt oder wegen seiner Wichtigtuerei bevorzugt werden.
Artikel 5
Alle Gardisten, Büttenredner, Fahnenschwenker, Komiteeter, Schwellkopfträger, Fastnachtssänger, Liederdichter, Ballettmädchen, Scheierborzeler und Schnorrer stehen unter dem Kommando des Prinzen
Karneval im Namen von Gott Jokus. Hierüber wacht das kritische Volk durch regen Besuch der Sitzungen, der Bälle, der närrischen Umzüge und der
Straßenfastnacht.